Mietvertrag

1 Geltungsbereich

1.1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle bei aquacam.ch (nachfolgend als Vermieter) gemieteten Objekte (nachfolgend als "Mietsache" bezeichnet).

1.2. Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

1.3 Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietsache oder Teile davon ist nicht erlaubt.

2. Angebot

2.1. Die Angebote auf dem Webshop von aquacam.ch sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gilt als verbindlich zustandegekommen, sofern der Vermieter nicht innert angemessener Frist nach Erhalt der Bestellung dies mündlich oder schriftlich ablehnt.

3.2. Massgebend für Umfang und Zeitpunkt der Lieferverpflichtung ist die Auftragsbestätigung durch den Vermieter.

3.3. Provisorische Mietreservationen sind unverbindliche Absichtserklärungen eines Miet-Interessenten und deshalb auch für den Vermieter unverbindlich.

4. Mietgebühr und Mietdauer

4.1. Die Mietgebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. den im Mietangebot aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2. Bei grossem Mietumfang oder langer Dauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich, deren Gültigkeit der schriftlichen Form bedarf.

4.3. Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Versandbereitschaft und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsachen per Post, spätestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

4.4. Die Transportzeit gilt nicht als Mietzeit.

4.5. Die Versandbereitschaft ist dann der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Wunsch des Mieters das Material erst später als vereinbart das Lager verlässt.

4.6. Die Mietsache muss jeweils am Ende der Mietzeit umgehend zur Post gebracht werden. In Ausnahmefällen (und nach Absprache mit dem Vermieter) kann das Paket bis am nächsten Vormittag nach der Mietzeit durch den Mieter persönlich zurückgebracht werden.

4.7. Bei Erkennbarkeit einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren. Die Überschreitung des Rückgabetermins ist nur nach schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet.

4.8. Bei unbewilligter verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter einen Mietzins für den über die vereinbarte Mietdauer hinausgehenden Zeitraum zum Einzeltagessatz gemäss Angebot bzw. Preisliste sowie administrative Kosten und den Ersatz aus entgangenen Folgemieteinnahmen in der Höhe von 20% des Einzeltagessatzes für den säumigen Zeitraum zu vergüten. Ferner hat der Mieter allfällige, rechtlich unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern zu übernehmen.

5. Transport

5.1. Die Mietobjekte werden grundsätzlich per Post versendet. Abholung durch den Mieter oder Dritte oder Lieferung durch den Vermieter oder von ihm beauftrage Dritte bedürfen der vorgängigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung.

5.2. Kosten und Gefahr von Transport, Verpackung und/oder Versand trägt in jedem Fall der Mieter, unabhängig davon, ob Zustellung oder Abholung der Mietsache durch den Mieter, den Vermieter, einen Dritten oder die Post erfolgt.

5.3. Mit der Übergabe der Mietgeräte an das Transportunternehmen geht das Risiko der verzögerten Ablieferung sowie die teilweise oder gänzliche Unbenützbarkeit der Mietsache infolge Transportschaden auf den Mieter über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Bei Vorauskasse sollte die Miete schnellstmöglichst (online) überwiesen werden, jedoch bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Versandtermin, damit der Zahlungseingang rechtzeitig festgestellt werden kann. Ansonsten verschiebt sich der Mietbeginn oder die Miete wird annuliert.

6.2 Allfällige Bank- und andere mit der Bezahlung anfallenden Spesen sind in jedem Fall durch den Mieter zu entrichten.

6.3 Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in der Höhe von 50% des Kaufpreises der vermieteten Sache zu reservieren und im Schadensfall der Kreditkarte zu belasten. Bei Vorauskasse ist die Kaution bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Versandtermin per Überweisung zu hinterlegen und wird dem Mieter bei Nichtbeanspruchung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Rückgabe der kompletten und mängelfreien Mietsache zurückvergütet. Auf der hinterlegten Kaution werden für die Dauer der Miete keine Zinsen entrichtet.

6.4. Der Mieter ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten wegen Beanstandungen berechtigt.

6.5 Bei Kreditkartenbezahlung wird die Miete vorbehältlich bis ca. eine Woche nach Abschluss des Mietvertrages abgebucht.

7. Annulationsbedingungen

7.1. Rücktritt vom Vertrag vor Antritt der Mietsache durch den Mieter: Annulationen müssen per Email unter Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Die Annulationsbedingungen treten auch in Kraft, wenn der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt. Im Falle eines Rücktritts werden dem Mieter folgende Annulationskosten in Prozent vom Totalmietbetrag in Rechnung gestellt:

Rücktritt weniger als 30 und mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: 10%

Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 20%

Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 100%

7.2. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter: Liegen Gründe vor, welche eine Auslieferung der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder gar keine Rückgabe durch vorherige Mieter etc.), kann der Vermieter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Vermieter behält an sämtlichen Mietsachen überall und jederzeit alle Eigentumsrechte. Jede unbewilligte Überlassung der Mietsache oder Teile davon an Dritte ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache. Der Mieter haftet dem Vermieter für allfällige Schäden, die durch unbewilligte Überlassung an der Mietsache entstanden sind.

8.2. Sicherungsübereignungen, Inanspruchnahmen durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.

8.3. Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Mietsachen entstehen, werden dem Mieter berechnet.

8.4. Das Entfernen oder Überdecken allfälliger Firmen-Schriftzüge an der Mietsache ist untersagt.

9. Versicherung

Der Vermieter stellt dem Mieter keinen Versicherungsschutz für Schäden an oder vollständigen Untergang bzw. Verlust der Mietsache zur Verfügung. Es ist Sache des Mieters, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

10. Sorgfaltspflicht des Mieters

10.1 Der Mieter ist zum sorgfältigen Gebrauch der Mietsache verpflichtet.

10.2 Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache gegen Diebstahl und Beschädigung zu treffen. Insbesondere hat der Mieter die Anleitungen zu Pflege und Handhabung der Mietsache zu beachten und befolgen.

10.3. Jede Art von Änderungen an der Mietsache sowie Eingriffe, für welche mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikte untersagt. Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes sowie nötigenfalls Kontrolle durch den Hersteller oder Importeur fallen zu Lasten des Mieters.

10.4. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Mietsache in demjenigen Zustand zurückzugeben, in dem der Mieter sie übernommen hat, insbesondere mit derselben Soft- und Hardwarekonfiguration sowie datenbereinigt.

10.5. Wird die Mietsache überdurchschnittlicher Gefahr ausgesetzt, ist vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

11. Schäden und Haftung

11.1. Bei Erhalt des Paketes hat der Mieter die Mietsache sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel nicht bei Empfangnahme oder aber bis spätestens 19.30 Uhr am Tage der Zustellung ausdrücklich und schriftlich gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.

11.2. Der Mieter haftet für Beschädigung, vollständigen Untergang oder Verlust der Sache während der Mietdauer. Dies gilt insbesondere für Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung sowie für Zufallsschäden (Technische Defekte, welche zufälligerweise während der Mietdauer auftreten) und durch übernormale Abnützung (unsachgemässe, unvorsichtige oder nachlässige Behandlung) entstehende Kleinschäden, wie Deformation, Schäden am Lack, Oxydation, übermässige Verschmutzung (Sand, Staub), Kratzer an optischen Teilen, Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke und Brüche in und an Kabeln etc., sind vom Mieter zu tragen.

11.3. Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung bei der Übernahme gerügter Mängel.

11.4. Nicht retournierte Mietsachen werden zum effektiven Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Beschaffungskosten wie Porto u.ä. dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.

11.5. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache sowie durch Störungen oder Ausfälle entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es ist Sache des Mieters, sich gegebenenfalls gegen die Produktionsrisiken zu versichern.

11.6. Jede Art von Änderungen an der Mietsache sowie Eingriffe, für welche mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikte untersagt. Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes sowie nötigenfalls Kontrolle durch den Hersteller oder Importeur fallen zu Lasten des Mieters.

11.7. Eine allfällige Haftung des Vermieters bei Unfällen jeglicher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

11.8. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs wie folgt unter Ausschluss weiterer Ansprüche: Hat die Mietsache bei der Abgabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmässigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Material austauschen, gegebenenfalls eine Preisreduktion aussprechen oder vom Vertrag zurücktreten.

11.9. Während der Mietdauer eingetretene und vom Mieter zu verantwortende Schäden befreien ihn weder von der Zahlung des Mietzinses noch berechtigen sie zu dessen Minderung.

11.10 Bei Diebstahl muss der Vorfall umgehend gemeldet werden und es muss ein Polizeirapport erstellt werden. Bei anderen Schäden, wie z.B. unbeabsichtigtes Fallenlassen, Unfälle, etc. genügt ein kurzer schriftlicher Rapport zu Handen von aquacam.ch.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedingungen allen Personen, die es betreffen mag, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen.

12.2. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

12.3. Der Vermieter anerkennt keine anderen Geschäfts- oder Autragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen.

12.4. Schriftliche Abänderungen oder Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.5. Alle Preise dieser Liste sind als Richtpreise zu verstehen und sind als solche nicht absolut bindend. Für allfällige Fehler in der Liste übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Preisänderungen und Änderungen in der Zusammenstellung und dem Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben vorbehalten.

12.6. Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis auch mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

12.7. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache sind Lokalitäten des Transportunternehmens (die Post).

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Bern, es gilt schweizerisches Recht.